VDP begrüßt Entscheidung des Bundesrates zur Weinverordnung

„Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ erhalten belastbaren rechtlichen Rahmen

Ein Beitrag von VDP

Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) begrüßt die Zustimmung des Bundesrates zur 13. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen, mit den vorgenommenen Änderungen. Mit der Überarbeitung der Weinverordnung werden die Bezeichnungen „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ künftig durch das gemeinsam von Deutschem Weinbauverband und VDP gegründete Komitee – Klassifikation Erster und Großer Lagen in Deutschland e. V. vergeben.

Aus Sicht des VDP ist die Entscheidung ein wichtiger Schritt für die weitere qualitätsgebundene Profilierung deutscher Spitzenweine. Die Begriffe „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ stehen seit vielen Jahren für ein Herkunftsverständnis, das die besondere Lage, ihre Abgrenzung und die daraus entstehenden Weine mit ihrer Reputation in den Mittelpunkt stellt. Der VDP hat diese Bezeichnungen in Deutschland über 30 Jahre entwickelt, angewandt und mit konkreten Anforderungen verbunden. Dass sie nun in der Weinverordnung in neuer Trägerschaft verankert werden, schafft eine gute Grundlage für ihre künftige Verwendung und eine wichtige einheitliche Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher. 

Ein bedeutender Schritt für den deutschen Weinbau

„Diese Entscheidung ist ein bedeutender Schritt für den deutschen Weinbau“, sagt Steffen Christmann, Präsident des VDP. „Sie bietet nun die große Chance, ein über dreißig Jahre aufgebautes System unseres Verbandes, auf eine neue, staatlich getragene Ebene zu bringen. Dies schützt die erarbeitete Wertigkeit und eröffnet die Möglichkeit zur Weiterentwicklung unter Beteiligung aller Erzeuger in Deutschland, die ernsthaft an dem Thema große Herkunftsweine arbeiten. Am Anfang war es ein fernes, kaum erreichbar scheinendes Ziel, einen offiziellen deutschen Grand Cru zu etablieren. Nun sind wir diesem Ziel deutlich nähergekommen.”

Foto VDP

Die neue Regelung sieht vor, dass die Vergabeanforderungen objektiv und diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Zugleich sollen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden, etwa bei der Abgrenzung von Lagen, bei gebietstypischen Rebsorten sowie den Produktionskriterien im Gesamten. 

Die Geschäfts- und Prüfungsordnung des Komitees bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat; die Länder werden zuvor beteiligt. 

„Für uns ist das ein Moment der Anerkennung, aber vor allem ein Auftrag“, sagt Theresa Olkus, Geschäftsführerin des VDP. „Der VDP hat an diesen Begriffen über viele Jahre akribisch gearbeitet. Jetzt geht es darum, sie in einem transparenten, fairen und fachlich belastbaren Verfahren mit Leben zu füllen. Die rechtliche Grundlage steht. Nun beginnt die Ausgestaltung einer glaubwürdigen, allgemeingültigen Lagenklassifikation. Erste und Große Gewächse müssen die Spitze eines Systems bilden, das sich aus den Regionen heraus entwickelt und auf nachvollziehbaren Kriterien beruht. Dafür braucht es Zeit, tragfähige Strukturen und Respekt vor der fachlichen Vorarbeit, die über Jahrzehnte geleistet wurde.“ 

Der VDP sieht in der Entscheidung zugleich eine Bestätigung des herkunftsbasierten Qualitätsmodells, das in Deutschland in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat und seit der EU-Weinmarktreform auch auf europäischer Ebene klarer vorgezeichnet ist. International ist diese Orientierung an Herkunft und Lage in vielen Spitzenregionen seit Langem gelebte Praxis. 

Mit der gesetzlichen Verankerung werden „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ stärker geschützt und in einen bundesweiten Rahmen gestellt. Damit entsteht die Grundlage, die besten deutschen Herkünfte regional, national und international klarer zu profilieren.  Der Verband dankt den beteiligten Ministerien, dem Deutschen Weinbauverband sowie allen Akteuren, die sich in dem Verfahren für eine tragfähige Lösung eingesetzt haben. Aus Sicht des VDP kommt es nun darauf an, die nächsten Schritte sorgfältig, transparent und im Austausch mit den Regionen umzusetzen

VDP.Die Prädikatsweingüter

Im Verband Deutscher Prädikatsweingüter sind 200 der besten Winzerinnen und Winzer Deutschlands zusammengeschlossen. Was sie eint, ist ihr Individualismus. Was sie antreibt, ist ihr zeitloses Ideal handwerklich erzeugter, herkunftsgeprägter Weine. Unverwechselbar wie sie selbst. Und wie ihr weltweit geschätztes Markenzeichen: der VDP.Adler.

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